AGB

§1 Provisionsanspruch

1.1 Die Maklerfirma imk GmbH – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder die

Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter

Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 % des Kaufpreises;

b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten;

c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 5 % des Kaufpreises.

1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den

Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere

Provision ausgewiesen ist. Ein beauftragender Eigentümer, der eine Innenprovision bezahlt, stimmt

einer zusätzlichen Außenprovision (vom Käufer zu zahlen) zu.

§2 Fälligkeit der Provision

2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages

dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das

angebotene Objekt zustande kommt.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen

Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt

(z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages

anstelle eines Mietvertrages).

2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber

Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 3 % zu zahlen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe

entstanden ist.

§3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den

Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –

informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden

muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der

Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den

Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision

zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber

innerhalb 2 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese

Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

§6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine

vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines

Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§8 Haftung

8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit

haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit

nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das

Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,

den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen,

gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder

Unmöglichkeit.

§9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §9.1 selbst.

9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung

ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von

den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der

Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht

zuwider läuft.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers, aktuell Köln.

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